Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir, das Brandenburgisches Staatsorchester Frankfurt, als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz – BbgBGG) und Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.bsof.de/.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Brandenburgisches Staatsorchester Frankfurt
Lebuser Mauerstr. 4
15230 Frankfurt (Oder)
Telefon: +49(0)335-552 73 00
E-Mail: sekretariat@bsof.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
• Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
• Die Überschriften entsprechen nicht immer der vorgegebenen hierarchischen Struktur.
• Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
• Alternativtexte für Grafiken und Objekte: Teilweise erfüllt, jedoch kann es redaktionell immer zu Änderungen kommen, wo dies nicht berücksichtigt wird.
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
PDF-Dokumente:
Ein Teil der auf dieser Website bereitgestellten PDF-Dokumente entspricht nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit. Die nachträgliche barrierefreie Aufbereitung älterer oder umfangreicher Dokumente erfordert einen erheblichen personellen und technischen Aufwand. Da zahlreiche Dateien betroffen sind, wäre eine vollständige Anpassung mit unverhältnismäßigen Kosten und Ressourcen verbunden.
Evaluationsmethode
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung und wurde von der Agentur d-mind GmbH durchgeführt.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.10.2025 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 17.10.2025 überprüft.